Hanseatischer Dachshund-Club

                                                                            Zuchtordnung

Ausgabe 2004 beschlossen auf der Gründungsversammlung am 03.01.2004 in "Zum Fuchsbau" am Pipersee

1.      Zuchtziel

-         Die Zuchtordnung des HDC dient dazu, den Dachshund auf der Grundlage des FCI- Standards- Nr. 148 mit vollendeter Körperform und bester Behaarung in seinen 3 Haararten (kurz-, rau- und langhaarig) und 3 Größen (Normal, Zwerg und Kanin) als kleinsten hochveranlagten Jagdgebrauchshund züchterisch zu fördern.

-         Der Züchter soll in eigener Verantwortung entscheiden, mit welchen züchterischen Mitteln er dieser Zielstellung genügen kann.

-         Es ist nicht Aufgabe des HDC, mit unnötigen Auflagen die Handlungen des Züchters einzuschränken. Er hat diesbezüglich ein beratende und unterstützende Funktion.

-         Zuchtbestimmungen, die grundsätzlich für Rassereinheit und für die Entwicklung des Hundes in Form und Wesen entscheidend sind, amtstierärztliche Bestimmungen berühren, tierschützerische Aufgaben erfüllen, sind für alle Züchter verbindlich. Ein absichtlicher Verstoß gegen sie muss zwangsläufig zum Ausschluss aus dem HDC führen, weil diese Bestimmungen von grundsätzlicher Bedeutung sind.

 

2.      Zuchtrecht

-         Besitzer von Dachshunden, die sich mit der Zucht befassen und das Zuchtbuch des HDC als Eintragungsgrundlage nutzen wollen, müssen Mitglied des HDC sein und einen Zwingernamen für sich schützen lassen.

-         Bei Übertritt von Züchtern aus anderen Dachshundzuchtvereinen wird der bereits erteilte Zwingernamen vom HDC übernommen.

-         Der Zwingerschutz ist auf eine Person beschränkt und vererbbar.

 

3.      Zuchtzulassung

-         Es darf nur mit gesunden und wesensfesten Hunden gezüchtet werden. Ausreichender Impfschutz ist zu gewährleisten.

-         Das Zuchtalter für Rüden liegt zwischen mindestens 18 Monaten und höchstens 10 Jahren.

-         Das Zuchtalter für Hündinnen liegt zwischen mindestens 15 Monaten und höchstens 8 Jahren.

-         Für Hündinnen ist als Wurfabstand je Kalenderjahr ein Wurf festgelegt.

-         Rüden müssen auf einer Zuchtschau des HDC mindestens mit sg/sg für den Form- und Haarwert beurteilt worden sein.

-         Rüden aus anderen Dachshundzuchtvereinen können als Deckrüden für Zuchthündinnen des HDC eingesetzt werden, wenn sie auf 2 Katalogschauen von 2 verschiedenen Ausstellungsrichtern mit mindestens "sehr gut" im Formwert beurteilt wurden und eine ausführliche Beschreibung der Haarqualität vorliegt.

-         Für Zuchthündinnen, die aus anderen Dachshundzuchtvereinen durch das zum HDC übergetretene Mitglied eingebracht werden, gilt dieses analog.

-         Hündinnen müssen auf einer Zuchtschau des HDC mindestens mit der Formwertnote "sehr gut" und der Haarwertnote "gut" beurteilt worden sein.

-         Dachshunde in Zwerg- und Kaninchengröße ist im Mindestalter von 15 Monaten der Brustumfang einzumessen.

-      Bei Dachshunden des Normalschlages ist das Gewicht und der Brustumfang einmalig nach Vollendung  des 15. Lebensmonates festzuhalten.

-         Beide Elternteile müssen über einen lückenlosen Abstammungsnachweis / Ahnentafel von den Eltern bis zu den Urgroßeltern verfügen.

-      Alle Dachshunde (Rüden und Hündinnen), die zur Zucht eingesetzt werden sollen, müssen in den Anlagenfächern " Schussfestigkeit" und entweder "Hasenspur/Spurlaut" oder "Verhalten am Raubwild" entsprechend der Prüfungsordnung des HDC positive Leistungen  nachgewiesen haben.                                 Das gilt für Deckrüden anderer Dachshundzuchtvereine sinngemäß.

 

4.      Zuchtausschlüsse

-         Von der Zuchtverwendung sind ausgeschlossen:

a)      Hunde mit Gebiss-, Ruten- und Hodenfehler; sowie abgesetzter Brust

b)      Hunde mit angeborener Blindheit, Taubheit oder Epilepsie

c)      Hündinnen nach einem Kaiserschnitt

d)      Hunde nach Erkrankung mit Teckellähme

e)      Knicker im Vorderfußwurzelgelenk

f)        Hunde mit nachweislich erblichen Defekten

g)      Hunde mit sehr losen Schultern

 

5.      Verpaarungsausnahmen (mit Zustimmung des HZW)

a)      Mit Hunden, die das Höchstalter überschritten haben (nur antragsfähig bei besonders positiven Leistungen der Nachzucht)

b)      Zwischen Haararten (außer Langhaar) und Größen

c)      Inzestzucht

 

6.      Zuchtwertklassen (ZWKl)

-         ZWKl 1 = Verpaarung von Dachshunden, die beide in ein Gebrauchsstammbuch eingetragen sind und sowohl mit der Form- wie auch Haarwertnote "vorzüglich" beurteilt wurden. Die Nachzucht erhält den Aufdruck „jagdliche Elitezucht“ auf dem Abstammungsnachweis.

-         ZWKl 2 = Verpaarung von Dachshunden, die beide alle 3 AKZ nachgewiesen haben und mit mindestens der Form- wie auch Haarwertnote "sehr gut" beurteilt wurden. Die Nachzucht erhält den Aufdruck                „jagdliche Leistungszucht“ auf dem Abstammungsnachweis.

-         ZWKl 3 = Verpaarung von Dachshunden, von denen kein oder nur ein Partner alle 3 AKZ nachgewiesen hat, beide jedoch einen Zucht zulassenden Form- und Haarwert erhalten haben. Die Nachzucht erhält keinen besonderen Aufdruck auf dem Abstammungsnachweis.

 

7.      Deckakt

-         Der Deckschein ist nach dem Deckakt vom Rüdenbesitzer, nachdem der Besitzer der Hündin die vereinbarte Deckgebühr bezahlt hat, auszuhändigen.

-         Alle Daten des Deckrüden sind einzutragen und vom Rüdenbesitzer unterschriftlich zu bestätigen.

-         Eine beidseitige Kopie des Abstammungsnachweises / Ahnentafel des Deckrüden ist beizufügen.

-         Die Auswahl des Deckrüden liegt im freien Ermessen des Züchters, soweit er alle Punkte der Zuchtzulassung, der Zuchtausschlüsse und der Verpaarungsausnahmen dabei beachtet.

 

8.      Wurfunterlagen

-         Die Wurfabnahme ist nach der 8. Lebenswoche der Welpen durch einen Zuchtwart oder Zuchtrichter des HDC bzw. Tierarzt vorzunehmen, wobei zu bestätigen ist, dass Mutterhündin und Welpen rassisch einwandfrei und gesund sind.

-         Bestehen Zweifel bezüglich zuchtausschließender Fehler ist die Abnahme längstens bis zur 12. Lebenswoche zu wiederholen.

-         Auf dem Wurfmeldeschein sind erst Rüden dann Hündinnen alphabetisch geordnet einzutragen und mit Haarart und Farbe zu ergänzen.

-         Beim 1. Wurf im Zwinger erhalten alle Welpen Rufnamen mit „A“ beginnend und dann weiter dem Alphabet folgend. (Der 12. Wurf im Zwinger ist also der „L“ Wurf.)

-         Die Welpenkennzeichnung erfolgt durch Mikro-Chip / Transponder nach den Richtlinien der Europäischen Union.

 

-         Der Zentralen Zuchtbuchstelle sind einzureichen:

a)      Wurfmeldeschein

b)      Original- Abstammungsnachweis / Ahnentafel der Zuchthündin

c)      Deckschein und beidseitige Fotokopie des Abstammungsnachweises / Ahnentafel des Deckrüden

d)      Verrechnungsscheck mit den Eintragungsgebühren

-         Die Schutzimpfung und Entwurmung sind eine selbstverständliche Voraussetzung.

-         Impfpass und Kopie der Gesundheitsbescheinigung sind dem Welpenkäufer bei der Übernahme auszuhändigen.

-         Dem Zuchtwart / Zuchtrichter sind die effektiven Kosten für die Wurfabnahme vom Züchter zu erstatten.

 

9.      Zuchtschau

-         Zuchtschauen dienen der Zuchtwertermittlung von zur Zucht vorgesehenen Dachshunden und der Nachzuchtbeurteilung von durchgeführten Paarungen.

-         Sie sind jährlich in den Landesgruppen der Nationalen Sektionen zu planen.

-         Zugelassen sind Dachshunde ab einem Alter von 12 Monaten.

-         Die Beurteilung des Form- und Haarwertes wird stets von 2 Zuchtrichtern und zusätzlich ein bis zwei Zuchtrichteranwärtern des HDC vorgenommen.

-         Zuchtrichter anderer Dachshundzuchtvereine können ebenfalls eingesetzt werden, wenn sie gleichzeitig Leistungsrichter sind.

-         Die Beurteilung ist getrennt nach Form- und Haarwert für jeden Dachshund schriftlich auf einem Bewertungsbogen festzuhalten.

-         In Übereinstimmung mit dem Standard Nr. 148 der FCI werden die Noten „vorzüglich“ (V), „sehr gut“ (sg), „gut“ (gt), „genügend“ (ggd) und „disqualifiziert“ (disq) vergeben.

-         Dazu wird der Dachshund zunächst auf dem Tisch vorgeführt. Es wird der Kopf, das Gebiss, die Augen, das Haar, die Brust, die Rute, die Hoden und auch das Wesen kontrolliert und der Brustumfang gemessen. (Zahn- und Rutenstatus!)

-         Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens eine ordnungsgemäße Gebisskontrolle nicht zulassen, sind von der weiteren Beurteilung ausgeschlossen und damit ohne Zuchtzulassung.

-         Danach wird das Gewicht des Dachshundes auf einer geeigneten Waage festgestellt.

-         Sodann begibt der Führer mit dem angeleinten Hund in den Ring und führt diesen in flüssiger Bewegung und schließlich im Stand vor.

-         Der Führer erhält eine Ausfertigung des Bewertungsbogens.

 

-         Der Formwert Vorzüglich darf nicht vergeben werden wenn:

a)      der Dachshund kein vollzahniges Scherengebiss hat.

b)      bei einem Gewicht des Dachshundes (Normalschlag) ab 10 kg.

c)      bei der Größe Zwerg und Kanin der Brustumfang um 1 cm und mehr überschritten wird.

d)      zu geringer oder zu großer Bodenabstand (1/3 Widerristhöhe).

e)      schlecht angesetzte, abstehende, spitze oder gefaltete Behänge, zu starker Stirnabsatz, spitzer, schwacher Fang; Staupegebiss; zu breiter, kurzer Kopf; Glotzaugen; helle Augen; Wamme; kurzer Hals; Schwanenhals; Druck hinter dem Widerrist; Überbautsein; kurze Aufrippung.

 

-         Der Formwert sehr gut darf nicht vergeben werden, bei:

a)      Senkrücken; Karpfenrücken

b)      für Hunde ab 11 kg Gewicht

c)      fehlende Substanz

d)      stark überbauter Hund

e)      einwärts oder zu sehr nach auswärts gedrehte Pfoten

f)       hochläufige oder am Boden schleppende Gestalt

g)      gespreizte Zehen

 

-         Der Haarwert Vorzüglich darf nicht vergeben werden:

 

a)      kurzhaariger Dachshund

-         zu feines, dünnes Haar

-         haarlose Stellen an Behängen (Lederohren), sonstige haarlose Stellen

-         allzu grobes, langes Haar

-         Bürstenrute

 

b)      rauhaariger Dachshund

-         weiches Haar, ob kurz oder lang

-         gelocktes oder welliges Haar

 

c)      langhaariger Dachshund

-         am ganzen Körper gleichmäßig lange Behaarung

-         Fehlen des überhängenden Haares am Behang

-         stark gescheiteltes Haar auf dem Rücken

-         zu lange Behaarung zwischen den Zehen

 

-         Der Haarwert sehr gut darf nicht vergeben werden, bei:

 

a)      kurzhaariger Dachshund

-         teilweise oder in ganzer Länge unbehaarte Rute

-         unbehaarter Bauch

 

b)      rauhaariger Dachshund

-         langes, in allen Richtungen vom Körper abstehendes Haar

-         weiches Kopfhaar

-         Fahnenrute

-         fehlender Bart

-         fehlende Unterwolle

-         Kurzhaarigkeit

 

c)      langhaariger Dachshund

-         gewelltes oder struppiges Haar

-         fehlende Fahnenrute

-         Kurzhaarigkeit

 

 

 

-         zuchtausschließende Fehler:

-         Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss

-         Fehlstellung der Unterkiefereckzähne

-         Fehlen eines oder mehrerer Canini oder Incisivi

-         das Fehlen von anderen Prämolaren oder Molaren.

Ausnahmen:

Fehlen von 2 PM1 bzw. einem PM2 ohne Berücksichtigung der M3.

-         abgesetzte Brust

-         sämtliche Rutenfehler

-         sehr lose Schultern

-         Knicken im Vorderfußwurzelgelenk

-         Schwarze Farbe ohne Brand; weiße Farbe mit und ohne Brand

-         sehr ängstliches oder aggressives Wesen

-         Hodenfehler