Ausgabe 2004 beschlossen auf der Gründungsversammlung am 03.01.2004 in "Zum Fuchsbau" am Pipersee. Änderungen beschlossen auf der Generalversammlung 2010
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Der Einsatz im Jagdbetrieb erfordert eine konsequente Einarbeitung. Zum Nachweis des Erlernten sind Prüfungen erforderlich, auf denen Dachshunde (Dackel, Teckel) unter möglichst einheitlichen Bedingungen ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen können.
Aus züchterischen Gründen ist darüber hinaus der Nachweis der Anlagen wünschenswert. Diese sind zuchtbuchmäßig zu erfassen.
- An Gedenktagen dürfen keine Prüfungen durchgeführt werden.
- Von allen Nationalen Sektionen müssen bei der Ausrichtung von Prüfungen die jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
- Geplante Prüfungen sind dem Hauptleistungswart (HLW) drei Monate vor dem gewünschten Termin zu melden.
- Nennungen zu einer Prüfung sind durch den Eigentümer oder Führer des Dachshundes einen Monat vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsleiter einzureichen. Spätestens zehn Tage vor dem Prüfungstermin lädt der Prüfungsleiter die zugelassenen Hunde ein und sagt die nicht zugelassenen ab.
- Mit der Nennung ist die Prüfungsgebühr mit Verrechnungsscheck oder Überweisung zu entrichten. Nenngeld ist Reuegeld.
- Die Führung von mehr als zwei Hunden von einem Führer auf gehobenen Prüfungen ist nicht gestattet. Als gehobene Prüfungen gelten die ZJP, die VGP und die ESw.
- Signalhalsbänder werden dringend empfohlen. Sie gelten nicht als Halsungen.
- Die Placierung der Hunde in der Preisklasse erfolgt nach der erreichten Punktzahl; bei Punktgleichheit nach dem Alter (jung vor alt) und Geschlecht (Hündin vor dem Rüden).
- Mit der Nennungsabgabe unterwirft sich der Hundeführer den Bestimmungen der gültigen Prüfungsordnung des HDC.
- Alle beteiligten Führer und begleitende Personen nehmen an den Prüfungen unter Ausschluss jeglicher Haftung des Veranstalters teil.
- Der Führer eines Hundes muss zu allen Jagdgebrauchsprüfungen Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein.
- Personen, die sich in Ausbildung zur Erlangung der Jagderlaubnis befinden, können ebenfalls als Führer zugelassen werden
- Zu den Prüfungen des HDC werden Dachshunde aller Haararten und Größen zugelassen, die einen lückenlosen Abstammungsnachweis (Ahnentafel) bis zu den Urgroßeltern einer Dachshund- Zuchtorganisation vorlegen können.
- Auf einer Zuchtschau des HDC vergebene Form- und Haarwertnoten werden übernommen.
- Für nicht bestandene Prüfungen besteht keine Eintragungspflicht.
- Es gibt keine Wiederholungsbeschränkungen für bestandene und nicht bestandene Prüfungen.
- Kranke Hunde sind nicht zugelassen; gleichfalls Hunde ohne ausreichenden Impfschutz.
- Heiße Hündinnen können nur bei Schweiss- und Bauprüfungen zugelassen werden. Sie sind getrennt zu halten und am Schluss zu prüfen.
- Die Überprüfung der Identität der Hunde durch die Richter unmittelbar vor der Prüfung ist in den Nationalen Sektionen und Gruppen des HDC zu gewährleisten.
a) Jugend- Anlagen- Prüfung (JAP)
Zugelassen sind Hunde in einem Alter von mindestens 9 bis höchstens 18 Monaten.
b) Zucht- und Jagdeignungsprüfung (ZJP)
Zugelassen sind Hunde im Alter von mindestens 12 bis höchstens 36 Monaten. Über Ausnahmen entscheidet der Hauptleistungswart (HLW).
c) Vollgebrauchsprüfung (VGP)
Mindestalter 12 Monate
d) Schweißprüfung (SwK)
Mindestalter 12 Monate
e) Erschwerte Schweißprüfung (ESw)
Mindestalter 24 Monate
f) Bringen aus tiefem Wasser (WA)
Mindestalter 9 Monate
g) Prüfung an Schwarzwild (SauG)
Mindestalter 12 Monate
h) Alle Naturarbeiten
Mindestalter 12 Monate
5.
Auslosung
- Die Reihenfolge der zu prüfenden Hunde ist im Beisein der Richter auszulosen.
- Für das Fach Hasenspur / Spurlaut bestimmen die Richter die Reihenfolge.
6.
Bewertungsgrundlagen
- Die Bewertung der Hunde erfolgt durch Benotung zwischen 0 und 4.
- Für die Vergabe eines I. bis III. Preises müssen in allen Prüfungsfächern ausreichende Noten erreicht werden:
Note 4 = sehr gut
Note 3 = gut
Note 2 = genügend
Note 1 = ausreichend
Note 0 = nicht ausreichend
7.
Prüfungsrichter (R)
- Zu allen Prüfungen sind zwei ausgebildete und geprüfte Leistungsrichter des HDC (oder JGHV in der Sektion Deutschland) und ein Richteranwärter des HDC zu bestellen.
- Richter und Richteranwärter dürfen Hunde aus eigener Zucht nicht richten. Ausnahmefälle sind durch den Hauptleistungswart zu genehmigen.
- Leistungsbewertungen werden durch das Richterkollegium vorgenommen.
8.
Richterobmann (RO)
- Als Richterobmann darf - soweit Bauarbeit Bestandteil der Prüfung ist - nur ein Richter fungieren, der von einem Club bzw. einem Verein für Erdhunderassen ausgebildet und geprüft wurde.
- Der RO leitet die richterlichen Handlungen und bestimmt die Arbeitseinteilung während des Richtens.
- Vor der Prüfung ist eine Richterbesprechung vorzunehmen.
- Der Richterbericht ist innerhalb von zwei Wochen der Zentralen Zuchtbuchstelle des HDC zu übersenden.
9.
Prüfungsleiter (PL)
- Der Prüfungsleiter muss Jagdscheininhaber sein und sollte möglichst einem Club oder einem Verein für Jagdgebrauchshunde als Mitglied angehören. - Er ist für die Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf der Prüfung verantwortlich. Seine ständige Anwesenheit ist daher geboten.
- Der PL darf - soweit Schweissarbeit Bestandteil der Prüfung ist - keinen Hund auf der betreffenden Prüfung führen. Das trifft auch für weiteres Personal der Prüfungsleitung zu.
10.
Ordnungsvorschriften
- Den Anordnungen des Prüfungsleiters und der Richter ist Folge zu leisten. Das gilt für alle an der Prüfung teilnehmenden Personen.
- Hunde, die nicht gerade geprüft werden, sind stets an der Leine zu führen. Das Schnallen eines Hundes erfolgt nur durch Anweisung eines Richters.
- Hunde, die durch fortwährende Lautäußerungen stören, sind von der Prüfung auszuschließen. Gleiches gilt auch für Hundeführer, die ihren Hund misshandeln.
- Jegliche Dressurhilfsmittel sind verboten.
- Das zurückziehen eines Hundes ist nur vor Beginn der Prüfung möglich.
- Hunde, die in einem Prüfungsfach die Bewertung 0 (nicht ausreichend) erhalten, können auf Wunsch des Führers weitergeprüft werden. Dem Führer ist am Ende der Prüfung ein von allen Richtern unterschriebenes Zensurenblatt zu übergeben.
11.
Einsprüche
- Gegen Richterurteile gibt es nur dann eine Einspruchsmöglichkeit, wenn die richterliche Ermessensfreiheit offensichtlich missbraucht wurde.
- Bei offensichtlichem Ermessensmissbrauch, Formfehlern und Täuschungen können Einsprüche bei gleichzeitiger Entrichtung einer Gebühr von 100,- Euro als Kaution bis 30 Minuten nach Übergabe der Prüfungsurkunden erhoben werden.
- Das Richterkollegium entscheidet vor Ort.
- Die Kaution verfällt bei Grundlosigkeit des Einspruches zugunsten des Veranstalters.
- Gegen die Entscheidung kann der Betroffene innerhalb von 14 Tagen Einspruch beim HLW des HDC einlegen.
- Bei Verstößen gegen die PO kann der HLW die Prüfung für ungültig erklären.
- Die vorliegende PO tritt nach Beschluss durch die Generalversammlung rückwirkend am 01.01.2004 in Kraft.
- Sie gilt für sechs Jahre; kann jedoch bei Bedarf aktualisiert werden.
a)
Jugend- Anlagen- Prüfung (JAP)
1.
Schussfestigkeitsprüfung (Sfk)
- Der Prüfungszeitraum und Meldezahl unterliegen keinen Beschränkungen.
-
Das Mindestalter wird auf 9 Monate festgelegt.
-
Die Hunde werden einzeln und unangeleint bei der Suche im freien Feld
geprüft.
-
Sobald der Hund sich etwa 30m vom Führer und Schützen (PL) entfernt hat, sind
auf Kommando des RO zwei Schrotschüsse im Abstand von 20 Sekunden abzugeben.
-
Hunde, die in diesem Fach Angstreaktionen zeigen, sind frühestens nach 30
Minuten noch mal zu prüfen. Wiederholt sich auch dann das ängstliche Verhalten,
gelten sie als schussscheu und sind von der Weiterprüfung ausgeschlossen.
- Ohne bestandene Schussfestigkeitsprüfung ist der Dachshund an keiner weiteren Anlagen- oder Leistungsprüfung zugelassen.
Bewertungstabelle
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Note |
Bewertung |
Beschreibung |
|
4 |
Schussfest |
ohne nennenswerte Reaktion, arbeitet weiter |
|
3 |
Leicht schussempfindlich |
kehrt zum Führer zurück, arbeitet jedoch innerhalb einer Minute weiter |
|
2 |
Schussempfindlich |
kehrt zum Führer zurück, arbeitet jedoch zwischen erster und fünfter Minute weiter |
|
0 |
Schussscheu |
flüchtet vom Führer weg und nimmt die Arbeit innerhalb von fünf Minuten nicht wieder auf |
2.
Hasenspur und Spurlaut (erste und zweite Anlagenkennziffer, 1. und 2.
AKZ)
- Diese Anlage des Dachshundes kann in der Zeit vom 01.08. bis 30.04. geprüft werden.
- Das Mindestalter des Hundes beträgt 9 Monate; das Höchstalter 36 Monate.
- Die Meldezahl sollte 8 Hunde je Richtergruppe und Tag nicht überschreiten.
- Die Durchführung dieser Prüfung erfolgt in der Art einer „Böhmischen Streife“.
- Der Hundeführer darf seinen Hund nur nach Aufforderung und Einweisung durch einen Richter auf der Hasenspur ansetzen.
- Der zu prüfende Hund darf den Hasen nicht eräugt haben.
- Der Hundeführer kann seinen Hund bis zu ca. 30m auf der Hasenspur bei der Aufnahme
- auch mit Ablaufleine- unterstützen. Sobald der Hund die Spur aufgenommen hat, bleibt der Hundeführer stehen und wartet die Weisungen der Richter ab.
- Jedem Hund steht ein Hase zu, um seinen Spurlaut zu beweisen.
- Die richterliche Entscheidung, ob ein Hund einen zweiten und dritten Hasen zur umfassenden Bewertung bekommen kann, ist auch vom Hasenbesatz des Prüfungsreviers abhängig.
- Die bessere Leistung wird zur Bewertung herangezogen.
- Boden- und Witterungsverhältnisse sind zu berücksichtigen.
Bewertungstabelle Hasenspur (1. AKZ)
|
Note |
Spurlänge |
Beschreibung |
|
4 |
über 400m |
sicher bzw. leichte Unsicherheiten |
|
3 |
200-400m |
leichte Unsicherheiten |
|
2 |
100-200m |
deutliche Unsicherheiten |
|
0 |
unter 100m |
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Bewertungstabelle Spurlaut (2. AKZ)
|
Note |
Beschreibung |
|
4 |
regelmäßiger Laut in kurzer Folge |
|
3 |
Laut mit deutlichen Pausen, spät einsetzend |
|
2 |
Laut unregelmäßig und spät |
|
0 |
stumm, sicht- oder waidlaut |
3.
Verhalten am Raubwild (3. AKZ)
- Der Prüfungszeitraum und Meldezahl unterliegen keiner Beschränkung.
- Es muss jedoch je 4 Dachshunde ein Fuchs zur Verfügung stehen.
- Die Hauptaufgabe des Dachshundes ist die Arbeit im Naturbau. Dafür wurde er gezüchtet.
- Zur Vorbereitung der Hunde auf die Bodenjagd und zur Überprüfung ihrer entsprechenden Anlagen und Leistungen dient die Arbeit im Kunstbau mit Drehschieberkessel.
- Die Bewertung dieser Arbeit im Kunstbau erfolgt grundsätzlich an diesem DS- Kessel. Alle Kunstbaue, die mit einem solchen DS- Kessel nachgerüstet wurden und über die traditionelle Hindernisstrecke verfügen, sind im Sinne dieser PO zugelassen.
- Das Mindestalter des Hundes beträgt 9 Monate.
- Der Dachshund soll den Bau schnellstens annehmen, das Raubwild finden und anhaltend verbellen.
- Zeitweiliges Verlassen des Baues auf der Suche nach einer anderen Einschliefmöglichkeit ist nicht nachteilig für den Hund zu bewerten; wenn er immer von selbst wieder einschlieft.
Bewertungsablauf
- Vor der Baulautprüfung ist das Raubwild durch die Anlage zu schicken und am Endkessel abzunehmen.
- Alle Schieber werden gezogen und der Hund zum Absuchen des Baues geschnallt.
- Hunde, die an einer Stelle anhaltend laut sind, werden von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Kurzes, auch mehrmaliges Lautgeben an schwer passierbaren Stellen gilt nicht als baulaut. Hunde, die den leeren Bau nicht annehmen, haben die Baulautprüfung bestanden.
- Das Raubwild wird nun von der Einfahrt her in den DS- Kessel geschickt und eingeschiebert.
- Dieser Vorgang ist nach jeder 4. Arbeit am Fuchs beim Raubwildwechsel zu wiederholen.
- Die Stellung des Drehschiebers muss unmittelbar am Anfang des DS- Kessels sein.
- Jetzt muss der Hund innerhalb von 5 Minuten den Fuchs finden.
- Im DS- Kessel muss der Hund dann 5 Minuten vorliegen und kann den Drehschieber nur bis zur Sperre drücken.
- Nach diesen 5 Minuten Vorliegearbeit ist die Sperre zu lösen. Nach weiteren 2 Minuten ist der Sprengkorbschieber zu ziehen.
- Die Arbeit des Hundes ist beendet, sobald der Fuchs vom Hund in den Sprengkorb gedrückt wird oder dorthin entweicht. Die Bauarbeit ist auch 5 Minuten nach dem Ziehen des Sprengkorbschiebers beendet, ohne das sich der Fuchs im Sprengkorb befindet.
- Die Arbeitszeit beträgt maximal 17 Minuten:
maximal 5 Minuten bis zum Finden
5 Minuten Vorliegearbeit mit gesperrten Drehschieber
2 Minuten Vorliegearbeit ohne gesperrten Drehschieber
maximal 5 Minuten mit gezogenem Sprengkorbschieber
Bewertung Verhalten am Raubwild (3. AKZ)
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Note |
Beschreibung |
|
4 |
Hund findet innerhalb von einer Minute, liegt dann mit gutem Laut während der gesamten Arbeitszeit vor, arbeitet sehr intensiv am gelösten Drehschieber und bedrängt den Fuchs energisch, bis dieser innerhalb von 5 Minuten nach dem Ziehen des Sprengkorbschiebers springt |
|
3 |
Hund findet innerhalb von 3 Minuten, liegt während der gesamten Arbeitszeit laut vor und bedrängt den Fuchs sehr intensiv durch ständige Vorstöße und drücken am Drehschieber. Fuchs springt aber nicht während der vollen Arbeitszeit. Fuchs entweicht. |
|
2 |
Hund findet innerhalb von 5 Minuten, verlässt den Bau bis zu dreimal, schlieft jedoch nach dem Aonrüden wieder ein und arbeitet mindestens 5 Minuten durchgängig mit gutem Laut am Drehschieber |
|
0 |
Hund findet Raubwild nicht innerhalb von 5 Minuten oder verlässt den Bau mehr als dreimal oder liegt mit großem Abstand (über einem Meter) vor dem Drehschieber |
Die Teilprüfungen
der JAP und ZJP können zeitlich unabhängig voneinander abgelegt werden. Zu beachten ist
jedoch, dass das Höchstalter des Hundes (36 Mon.) nicht überschritten werden
darf. Hunde, die die Teilprüfung "Hasenspur" bestanden haben,
erhalten das Leistungszeichen Spl ; bei bestandener Bauprüfung das
Leistungszeichen BauK
Preisverleihung
Mindestnoten für Preise
|
Prüfungsfächer |
Fachwertziffer |
I. |
II. |
III. |
|
Schussfestigkeit |
5 |
3 |
3 |
2 |
|
Hasenspur |
6 |
4 |
3 |
2 |
|
Spurlaut |
6 |
4 |
3 |
2 |
|
Verhalten am Raubwild |
8 |
4 |
3 |
2 |
b)
Zucht- und Jagdeignungsprüfung (ZJP)
- Sie ist die Grundlage für die Anerkennung des Dachshundes als vielseitigen Jagdgebrauchshund.
- Zeitlich ist die ZJP vom 01.08. bis 30.04. einzuordnen. Bei Übernahme der Prüfungsfächer Hasenspur und Spurlaut aus der JAP, kann die ZJP zu jeder Jahreszeit abgehalten werden (außer Schneelage).
- Die Meldezahl je Richtergruppe wird auf sechs Hunde begrenzt.
- Werden alle Fächer geprüft, so ist die Prüfung zweitägig.
- Zugelassen sind Hunde im Alter ab 12 bis 36 Monate. Ausnahmen kann der HLW genehmigen.
- Die Reihenfolge der Arbeiten wird vom Prüfungsleiter festgelegt.
1.
Alle Prüfungsfächer der JAP werden übernommen bzw. geprüft.
2.
Schweissarbeit
- Fährtenlänge = 600m; Mindeststehzeit 20Std.
- Wildschweiß gespritzt oder getupft und dazu Bodenverwundungen mit Fährtenschuh oder Fährtenstock.
- Zwei stumpfwinklige Haken (90° bis 135°) und zwei Wundbetten; die jedoch nicht in den Haken liegen müssen.
- Der Abstand zwischen den einzelnen Fährten muss auf ihrer ganzen Länge mindestens 200m betragen.
- Als Stück ist Haarwild; notfalls auch eine Haarwilddecke, - balg oder -schwarte zu verwenden.
- Die Benotung erfolgt nach der folgenden Tabelle für die Riemenarbeit auf künstlicher Wundfährte oder derjenigen für die Internationale Schweissprüfung ohne Richterbegleitung
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Erneutes Anlegen auf
Anordnung der Richter |
Erneutes Anlegen
oder sonstige Korrekturen durch den Hundeführer | |||
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bis 2x |
bis 5x |
bis 8x |
9x |
|
0x |
4 |
3 |
2 |
0 |
|
1x |
3 |
2 |
0 |
|
|
2x |
2 |
0 |
|
|
|
3x |
0 |
|
|
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3.
Pirschen und Ablegen
- Beim Pirschen soll unter Beweis gestellt werden, dass der Hund ein gehorsamer Begleiter des Jägers ist, der in jeder Situation unter Kontrolle des Jägers bleibt und bei Bedarf sofort zur Stelle ist.
- Das Pirschen ist auf einer Schneise oder auf einem gerade verlaufenden Pirschsteig auf einer Länge von ca. 200m zu prüfen.
- Bei ca. 100m befindet sich ein Richter außer Wind auf einem Hochsitz und beobachtet die Arbeit von dort aus.
- Der Hundeführer bewegt sich als Jäger mit dem Hund frei bei Fuß oder mit dem am Riemen befindlichen Hund auf dieser Schneise oder dem Pirschsteig, wobei er von Zeit zu Zeit stehen bleibt. Beim Stehen bleiben soll der Hund ohne besondere Aufforderung ebenfalls stehen bleiben oder sich setzen. Beim weitergehen des Hundeführers hat der Hund wieder frei bei Fuß oder am locker durchhängenden Riemen zu folgen.
- Das Stehen bleiben ist mindestens dreimal durch den Hundeführer zu wiederholen.
- Schließlich ist der Hund durch ein Sichtzeichen oder ein sehr leises Hörzeichen abzulegen (frei, angeleint am Gegenstand oder fest angeleint).
- Als frei abgelegt gilt auch der Hund mit umgelegter Schweisshalsung und daran befindlichen aufgedocktem Schweissriemen.
- Der Hundeführer pirscht ca. 100m weiter, so dass er außer Sicht des Hundes kommt.
- Nach 2 Minuten wird durch den Hundeführer ein Schuss abgegeben, 6 Minuten danach ein weiterer.
- Die Dauer des Ablegens beträgt 10 Minuten. Danach holt der Hundeführer den Hund wieder ab.
- Pirschen und Ablegen sind unmittelbar vor der Riemenarbeit zu prüfen.
Benotung des Pirschens
|
Note |
Beschreibung |
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4 |
Frei bei Fuß; korrektes Laufen, ruhiges pirschgerechtes Verhalten, vereinzelte leise zusätzliche Befehle |
|
3 |
Am Riemen; sonst wie Note 4 Frei bei Fuß; mehrfaches Einwirken zum Verbleiben an der Seite |
|
2 |
Am Riemen; zerren am Riemen führt zur deutlichen Behinderung Frei bei Fuß; vermehrte Befehle und Zeichen zum Verbleiben an der Seite |
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0 |
Hunde, die durch ihr Verhalten das Pirschen unmöglich machen |
Benotung des Ablegens
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Note |
Beschreibung |
|
4 |
Frei; Hund bleibt auf der Stelle (mit oder ohne jagdüblichen Gegenstand) liegen- Kopf kann gehoben werden, Hund setzt sich |
|
3 |
Frei; Hund steht auf Angeleint; wie Note 4 frei |
|
2 |
Frei; Hund entfernt sich bis zu 2m von der Stelle und kehrt zum Platz zurück Angeleint; Hund zeigt Unruhe, entfernt sich auf Riemenlänge und legt sich dann aber wieder an einer Stelle nieder |
|
1 |
Hunde, die an einem festen Gegenstand angeleint sind, sich aber wie bei Note 4 frei verhalten |
|
0 |
Hunde, die bellen oder winseln; den zugewiesenen Platz über 2m hinaus verlassen oder im Riemen hängen |
- Ein geeignetes Gehölz, dass nach Möglichkeit gut mit Wild besetzt sein soll, wird von den Hundeführern mit ihren Hunden so umstellt, dass zwischen den einzelnen Hunden ein Abstand von ca. 30m beste
- Maximal 2 Hunde dürfen sich frei oder angeleint in Platz- oder Sitzlage neben dem Hundeführer befinden.
- Die Richter nehmen hinter den Hunden so Aufstellung, dass sie nicht störend wirken, jedoch Hunde und Hundeführer gut beobachten können. Ein Richter sollte nicht mehr als zwei Hunde beobachten.
- Auf das Signal „Langsam Treiben“ begeben sich die Helfer in das Treiben und simulieren eine Drück- oder Treibjagd. Während des Drückens bzw. Treibens sind vom PL mehrere Schüsse in die Luft abzugeben.
- Das Treiben ist abzublasen.
- Der Hund soll unter Beweis stellen, dass er auch bei Treibjagden seinen Hundeführer ein gehorsamer Begleiter ist und sich nicht durch flüchtendes Wild, Treiberlärm, Schüsse oder durch Einspringen anderer Hunde zum Hetzen oder Stöbern ohne Befehl animieren lässt.
- Der Hund hat ruhig neben seinen Hundeführer zu liegen und diesen in keiner Weise bei der Jagdausübung zu stören. Bei Bedarf soll er sofort zur Verfügung stehen.
Benotung des Verhaltens beim Standtreiben
|
Note |
Beschreibung |
|
4 |
Hund verharrt frei auf dem Stand in Sitz- oder Haltlage und bleibt während des Treibens ruhig |
|
3 |
Frei abgelegter Hund steht auf Hund ist angeleint, sonst wie bei Note 4 |
|
2 |
Frei abgelegter Hund steht auf, will ins Treiben, Führerkommando hält ihn zurück Angeleinter Hund steht auf, ist unruhig , leises Einwirken des Führers ist notwendig |
|
1 |
Fest angeleinter Hund; sonst wie bei Note 2 frei |
|
0 |
Freier Hund verlässt den Stand Angeleinter Hund zerrt an der Leine; gibt vor Eifer laut |
Preisverleihung
Mindestnoten für Preise
|
Prüfungsfächer |
Fachwertziffer |
I. |
II. |
III. |
|
Schussfestigkeit |
5 |
3 |
3 |
2 |
|
Hasenspur |
6 |
4 |
3 |
2 |
|
Spurlaut |
6 |
4 |
3 |
2 |
|
Verhalten am Raubwild |
8 |
4 |
3 |
2 |
|
Schweiß (Riemenarbeit) |
10 |
4 |
3 |
2 |
|
Pirschen |
5 |
3 |
3 |
2 |
|
Ablegen |
5 |
3 |
2 |
1 |
|
Verhalten beim Standtreiben |
5 |
3 |
2 |
1 |
- Die VGP ist die Meisterprüfung für den Dachshund als vielseitigen Jagdgebrauchshund.
- Sie kann jährlich in der Zeit vom 01.08. bis 31.03. durchgeführt werden (außer Schneelage).
- Die Meldezahl je Richtergruppe darf 6 Hunde nicht überschreiten. Die Prüfung ist zweitägig.
- Zugelassen sind alle Dachshunde ab einem Alter von 12 Monaten, die die Fächer Schussfestigkeit, Hasenspur und Spurlaut bestanden haben (Urkunden oder von Richtern bestätigte Richterblätter sind vorzulegen).
- Die Reihenfolge der Arbeiten wird vom Prüfungsleiter festgelegt.
1.
Verhalten am Raubwild
- Prüfung und Bewertung wie bei der JAP
2.
Schweiss (Riemenarbeit)
- Vorbereitung, Prüfung und Bewertung wie bei der ZJP.
3.
Pirschen
- Prüfung und Bewertung wie bei der ZJP
4.
Ablegen
- Prüfung und Bewertung wie bei der ZJP
5.
Verhalten beim Standtreiben
- Prüfung und Bewertung wie bei der ZJP
6.
Stöbern
- Geeignet sind Nadel- und Laubholzdickungen, dichte Stangenhölzer, Althölzer mit Unterwuchs bzw. Voranbau; Maisflächen und Schilfrohrpläne von mindestens 1ha Größe und mit gutem Haarwildbesatz.
- Jedem Hund steht eine Parzelle zu. Kann seine Leistung hier nicht deutlich beurteilt werden, bekommt er eine zweite Parzelle.
- Richter, Hundeführer und Helfer umstellen diese Parzellen in Form einer Schützenlinie.
- Verständigung über Sprechfunk ist zu empfehlen. Notfalls über Handy zum RO Kontakt halten.
- Von der Schützenlinie aus wird der Hund geschnallt. Der Hund soll nun die Parzelle selbständig, ausdauernd und systematisch absuchen; Haarwild finden und lauthals folgen bis es die Parzelle verlässt oder erlegt worden ist. Krankes Wild finden und bis zum Abfangen stellen und verbellen.
- Der Hundeführer darf den Hund beim Ansetzen maximal bis zu 10m in die Parzelle unterstützen und anrüden.
- Findet der eingewiesene Hund kein Haarwild, ist ein zweiter Hund zur Kontrollsuche anzusetzen. Findet dieser Haarwild, ist dem 1. Hund eine Fehlsuche anzurechnen. Finden beide Hunde trotz ausdauernder Suche nicht, ist anzunehmen, dass die Parzelle wildleer ist.
- Dem Dachshund ist ausreichend Zeit- 8 bis 10 Minuten- für die Stöberarbeit zu gewähren.
- Die gefundene Wildart ist im Richterbericht festzuhalten.
- Rändert ein Hund oder klebt am Führer; findet er in beiden Parzellen kein Haarwild
(2 Fehlsuchen); folgt er dem gefundenen Haarwild nachweislich stumm; kehrt er nach dem Verlassen der Parzelle über 2 Stunden hinaus nicht zum Hundeführer zurück, so ist die Stöberarbeit nicht bestanden.
- Allen Hunden ist eine Signalhalsung beim Stöbern anzulegen; empfehlenswert ist, darauf die Telefonnummer des Hundeführers dauerhaft zu vermerken.
Benotung des Stöberns
|
Note |
Beschreibung |
|
4 |
Ausdauerndes, systematisches und flottes Stöbern auf einmalige Weisung des Hundeführers; Hund findet in der 1. Parzelle zweimal Haarwild und drückt es lauthals zur Schützenlinie; Hund findet in beiden zugewiesenen Parzellen Haarwild und folgt lauthals, auch Kontrollsuche; kurzzeitiges Überjagen mindert die Note nicht. |
|
3 |
Wie bei der Note 4; findet jedoch erst in der 2. Parzelle nach Fehlsuche in der 1. Parzelle. |
|
2 |
Suche mit mangelhafter Ausdauer; kehrt mehrmals zum Hundeführer zurück; findet dennoch in einer Parzelle Haarwild und folgt lauthals. |
|
0 |
Hund rändert oder klebt am Führer; Hund folgt nachweislich stumm; Hund kehrt nach über 2 Stunden erst zum Führer zurück. 2 Fehlsuchen. |
Preisverleihung
Mindestnoten für Preise
|
Prüfungsfächer |
Fachwertziffer |
I. |
II. |
III. |
|
Verhalten am Raubwild |
8 |
4 |
3 |
2 |
|
Schweiss (Riemenarbeit) |
10 |
4 |
3 |
2 |
|
Pirschen |
5 |
3 |
3 |
2 |
|
Ablegen |
5 |
3 |
2 |
1 |
|
Verhalten beim Standtreiben |
5 |
3 |
2 |
1 |
|
Stöbern |
7 |
4 |
3 |
2 |
- Länge der Fährte 1000 bis 1200m; Stehzeit 20 Stunden.
- 3 stumpfwinklige Haken (90° bis 135°) und 3 Wundbetten, die jedoch nicht in den Haken liegen müssen.
- Vorbereitung, Prüfung und Benotung wie bei der ZJP Punkt 2 oder der Internationalen Schweiss-Prüfung ohne Richterbegleitung (siehe Punkt f der PO).
- Zugelassen sind Hunde ab einem Alter von 12 Monaten mit folgenden bestandenen Prüfungsfächern: Schussfestigkeit , Hasenspur und Spurlaut.
- Die erreichten Noten der SwK können von der ZJP übernommen werden, soweit der Hund ein Alter von 36 Mon nicht überschritten hat und alle Gehorsamsfächer erfolgreich geprüft wurden.
e)
Erschwerte Schweißprüfung (ESw)
- Länge der Fährte 1000 bis 1200m; Stehzeit 40 Stunden.
- Vorbereitung, Prüfung und Benotung wie bei der SwK
- Zugelassen sind Hunde, die die SwK bestanden haben.
) Internationale Schweiss-Prüfung ohne Richterbegleitung
1. Herstellung der Fährten Schweissprüfungen ohne Richterbegleitung dürfen nur in Revieren mit Schalenwildbeständen durchgeführt werden, damit für jeden auf einer SwK oder ESw bzw. ZJP oder VGP geführten Hund Schwierigkeiten durch Verleitfährten gegeben sind.
Die Fährten sollen ausschließlich im Wald gelegt werden, eingeschlossen sind Blößen, Kahlschläge und Waldwiesen. Die Mindestlänge der Fährten für SwK und ESw muss 1000 m, für ZJP und VGP 600 m betragen. Der Mindestabstand zwischen den einzelnen Fährten beträgt im gesamten Verlauf mindestens 200 m. Die einzelnen Fährten müssen durch erkennbare, natürliche Trennlinien so eingegrenzt sein, dass bei ordnungsgemäßer Einweisung des Hundeführers ein Überwechsel auf eine andere Fährte auszuschließen ist. Der Fährtenverlauf ist dem natürlichen Krankverhalten des Wildes, jedoch ohne Widergänge nachzuempfinden. Im Gesamtverlauf sind bei der SwK- und ESw-Fährte 3 gut mit Schweiss benetzte Wundbetten sowie 3 Haken; für die ZJP- und VGP-Fährten 2 Wundbetten und 2 Haken anzulegen. Haken und Wundbetten müssen nicht kombiniert sein. Auf der Fährte werden 5 Verweiserpunkte sichtbar (max. Kniehöhe) und gegen Verwehen gesichert, ausgebracht. Verweiserpunkte können sein: rote Astabschnitte oder Plastikscheiben mit etwa 5 cm Durchmesser, Knochen mit oder ohne Wildbret, o.ä. . Die Verweiserpunkte sind für jede Fährte unterschiedlich zu gestalten und zu nummerieren. Der zur Markierung der Wundbetten verwendete Schweiss, sowie bei getupften oder getretenen Fährten eingesetzten Schalen müssen von derselben Wildart stammen. Zur Herstellung der Fährten darf nur Wildschweiss verwendet werden; der auf einer Prüfung verwendete Schweiss ist in der Ausschreibung der Prüfung bekannt zu geben. Der Schweiss wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Für die Gesamtlänge der Fährte ist 1/4 Liter Schweiss auszubringen. Zulässig ist die Verwendung von Schweiss, der in frischem Zustand tiefgekühlt wurde. Die Mindeststehzeit beträgt 20 Stunden ; für die ESw 40 Stunden. Das Festlegen des Fährtenverlaufes hat einige Zeit vor der Prüfung zu geschehen. Am Anschuss und am Stück ist die Fährtennummer deutlich sichtbar anzubringen. Der Anschuss ist mit Schweiss und Schnitthaar zu versehen; die Fluchtrichtung zu markieren. Die Fährten können durch Spritzen, Tupfen oder Treten hergestellt werden. Die Fährten dürfen nur vom Anschuss zum Stück gelegt werden.
2. Ablauf der Prüfung Vor der Prüfung muss zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung und der einheitlichen Beurteilung eine eingehende Richterbesprechung stattfinden. Zwischen allen Beteiligten an der Schweissprüfung ist ein Uhrenvergleich notwendig. Für die von der Prüfungsleitung einer Richtergruppe zugewiesenen Hunde werden die Fährtennummern ausgelost. Vor Beginn der Fährtenarbeit eines Hundes ist am gekennzeichneten Ende der Fährte ein Stück Haarwild oder eine nasse Decke, nicht unnatürlich versteckt, abzulegen. Der Wildträger muss unmittelbar nach dem Ablegen die dort angebrachten Markierungen, mit Ausnahme der Fährtennummer, entfernen. Danach haben sich Wildträger und Stückrichter vom ausgelegten Stück zu entfernen und sich mit Wind so zu verbergen, dass das sie weder vom Führer noch vom Hund wahrgenommen werden können. Die im Zusammenhang mit der Prüfung eingesetzten Kfz sind so abzustellen, dass sie vom Führer während der Fährtenarbeit nicht gesehen werden können. Zu leisten ist ausschließlich reine Riemenarbeit. Der Führer muss seinen Hund bei der Arbeit am mindestens 6 m langen, abgedockten Schweissriemen führen. Der Führer wird von einem Richter am Anschuss in die Fluchtrichtung eingewiesen. Von da an sind Hund und Führer ohne jegliche Begleitung ihrer Aufgabe zu überlassen. Die Uhrzeit bei Beginn der Fährtenarbeit ist durch den Richter am Anschuss im Richterbericht zu notieren. Der Richter am Stück hat die Uhrzeit der Ankunft des Gespannes am Fährtenende im Richterbericht festzuhalten.
3. Bewertung der Arbeiten Jedes Nachsuchengespann, welches innerhalb der vorgesehenen Zeit - SwK und ESw 1,5 Std; ZJP und VGP 1 Std - am Stück ist und mindestens 2 Verweiserpunkte vorweisen kann, hat die Prüfung bestanden. Die Benotung erfolgt nach der Anzahl der vorgelegten Verweiserpunkte.
Verweiserpunkte Note
4 bzw. 5 4
3 3
2 2
1 bzw. 0 0
Bei gleicher Verweiserpunktzahl erfolgt die Placierung der Hunde in Abhängigkeit von der kürzeren Arbeitszeit.
g)
Verhalten am Schwarzwild im Gatter
(SauG)
- Zugelassen sind Hunde mit bestandener ZJP oder VGP
- Diese Prüfung erfolgt in einem Schwarzwildgatter, dass zwischen 0,75 ha und 1,5 ha groß ist und zu einem Drittel mit einer Nadelholzdickung bestockt ist. Die übrige Gatterfläche muss Einsicht zulassen.
- Im Gatter befindet sich ein Stück Schwarzwild mit einem geschätzten Aufbruchgewicht zwischen 30 und 60 kg.
- Die Hunde werden einzeln geprüft. Die zur Zeit nicht beteiligten Hunde sind außer Sicht und Wind abzulegen.
- Dem Hundeführer ist es gestattet, das Gatter bis max. 5m zur Einweisung seines Hundes zu betreten. Während der Arbeit des Hundes haben alle beteiligten sich außerhalb des Gatters in völliger Ruhe aufzuhalten.
- Der Hund muss das Stück innerhalb von 5 Minuten finden und soll dann selbständig mit gutem Laut 2,5 bis 5 Minuten am Stück arbeiten.
- Kluges Ausweichen, distanzieren in steter Bindung mit dem Schwarzwild ist höher zu bewerten, als ungestümes Vorwärtsstürmen des Hundes ohne Rücksicht auf eigene Verletzungen.
Benotung Verhalten am Schwarzwild
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Note |
Beschreibung |
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4 |
Hund bleibt nach dem Finden ständig am Stück und drückt es energisch mit gutem Laut aus der Dickung; stellt und bindet es wieder. |
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3 |
Hund bleibt nach dem Finden am Stück und drückt es mit gutem Laut aus der Dickung, kann es jedoch nicht wieder binden. |
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2 |
Hund bleibt nach dem Finden ständig am Stück, kann es jedoch auch mit gutem Laut nicht aus der Dickung drücken. |
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0 |
Hund findet innerhalb von 5 Minuten nicht zum Stück; Hund arbeitet ohne Laut; Hund arbeitet wenig ausdauernd (unter 2,5 Minuten). |
g)
Bringen aus tiefem Wasser (WA)
- Ein totes Stück Federwild wird sichtig vor dem Hund ca. 8 bis 10 m ins tiefe Wasser geworfen.
- Auf Kommando des Hundeführers muss der Hund das Stück Federwild anlanden.
- Eine Bewertung erfolgt nur als „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
Alle Naturarbeiten ergeben sich ausschließlich im praktischen Jagdbetrieb.
- Dieses Leistungszeichen wird zuerkannt, wenn 5 natürliche Wundfährten eine Stehzeit von mehr als 3 Stunden haben und eine Mindestlänge von 400m Länge aufweisen.
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Der Hund muss vorher die ZJP oder VGP oder SwK bestanden haben.
-
Die vom Hundeführer angefertigten 5 Arbeitsberichte müssen jeweils 2
Zeugen (Jagdscheininhaber) unterschriftlich bestätigen.
-
Der HLW entscheidet über die Anerkennung des Leistungszeichen (LZ) SwN
- Der Hund muss vorher das Fach „Verhalten am Raubwild“ im Prüfungsbau und die Gehorsamsfächer bestanden haben.
- Der HLW entscheidet über die Anerkennung des Leistungszeichen (LZ) BauN
j)
Naturarbeit am Schwarzwild (SauN)
- Zugelssen ist ein Hund, der die ZJP oder die VGP oder die SauG bestanden hat.
- Der zum Stöbern geschnallte Dachshund soll bei einer Bewegungsjagd das Schwarzwild selbständig finden, stellen und anhaltend verbellen oder schussgerecht vor die Schützenlinie drücken.
- Krankgeschossenes Schwarzwild soll er so stellen und verbellen, dass es vor dem Hund abgefangen werden kann.
- Es muss jedoch ein Stück Schwarzwild durch die Arbeit des Hundes zur Strecke kommen.
- Der diesbezügliche Arbeitsbericht des Hundeführers ist von zwei Zeugen (Jagdscheininhaber) und dem Jagdleiter unterschriftlich zu bestätigen.
- Der HLW entscheidet über die Anerkennung des Leistungszeichen (LZ) SauN.
- Das GStB wird von der Zentralen Zuchtbuchstelle des HDC geführt.
- In das GStB sind alle Dachshunde ohne Rücksicht auf den Form- und Haarwert einzutragen, die die VGP bestanden haben.
- Desgleichen alle Dachshunde mit bestandener ZJP und SauG.
- Jeder Hund erhält eine besondere GStB-Nr.
B.
Leistungssieger (LS)
- Den Titel „Leistungssieger (Jahr)“ wird an alle Dachshunde verliehen, die die VGP mit dem I. Preis bestanden haben und auf einer Zuchtschau des HDC mindestens mit dem Form- und Haarwert sg/sg bewertet wurden.
C. Führerauszeichnung
- Für jede bestandene Prüfung im HDC ist eine Urkunde und eine Medaille durch die Prüfungsleitung zu vergeben.
- Für anerkannte Naturleistungszeichen überreicht der HLW eine Urkunde.
- Entsprechend des erreichten Preises werden diese Medaillen für den
I. Preis in goldfarben,
II . Preis in silberfarben
III. Preis in bronzefarben
vergeben.
D. Führernadel
- Der Führer von Dachshunden erhält für :
Eine bestandene VGP die Führernadel in Bronze
Fünf bestandene VGP die Führernadel in Silber
Zehn bestandene VGP die Führernadel in Gold
E. Züchterauszeichnung
- Züchter von Dachshunden, deren Nachzucht die 3 Anlagenkennziffern- Hasenspur, Spurlaut und Verhalten am Raubwild- nachgewiesen haben und dazu mindestens mit den Form- und Haarwerten sg/sg auf einer Zuchtschau des HDC bewertet wurden, werden mit der Züchternadel für
5 Hunde in Bronze
10 Hunde in Silber
15 Hunde in Gold
geehrt.
F.
Internationaler Arbeitschampion (IACh)
- wird jährlich vergeben nach dem Reglement der FCI.