Hanseatischer Dachshund-Club

 

                    Ordnung für Nationale Sektionen und Regionalgruppen

   

Ausgabe 2004 beschlossen auf der Gründungsversammlung am 03.01.2004 in "Zum Fuchsbau" am Pipersee

 

§1 Rechtsstellung

(1) Nationale Sektionen und Landesgruppen sollten sich als rechtsfähige eingetragene Vereine gemäß Satzung des HDC registrieren lassen.

Für (Kreis-) Gruppen ist die Eintragung in ein Vereinsregister nicht notwendig.

(2) In die Satzung und Ordnungen der rechtsfähigen Nationalen Sektionen und Regionalgruppen sind vorrangig Bestimmungen aufzunehmen, die mit denen des HDC identisch sind.

(3) Der HDC haftet nicht für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen seiner Untergliederungen und hat auch keinen Anteil an deren Vermögen.

 

§2 Gebietsschutz

(1) Der HDC gewährt seinen Nationalen Sektionen Gebietsschutz.                                        
Die Grenzen sollen mit der jeweiligen Staatsgrenze zusammenfallen.

(2) Für Regionalgruppen gibt es keinen Gebietsschutz.

 

§3 Mitgliedschaft

(1)     Jedes Mitglied des HDC kann sich einer Regionalgruppe seiner Wahl anschließen.

(2)     Beitrittserklärungen sind an die Regionalgruppe zu richten.

(3)     Ein Gruppenwechsel ist nur zum Jahresende möglich.

(4)     Der Vorstand der Nationalen Sektion hat ein Einspruchsrecht.

(5)     Die Regionalgruppen können regelmäßige Beiträge von ihren Mitgliedern erheben.

 

§4 Aufgaben

(1)     Die Untergliederungen des HDC sind das Konsultationsforum für die Clubmitglieder.

(2)     Planung und Durchführung von Ausbildungen und Prüfungen sowie Zuchtschauen.

(3)     Auswertung der Ergebnisse von Prüfungen und Zuchtschauen.

(4)     Auswertung des Zuchtverlaufes.

(5)     Zusammenarbeit mit anderen Jagdhundevereinen ihrer Region.

(6)     Zusammenarbeit mit regionalen jagdlichen Organisationen.

(7)     Kontaktpflege und Organisation des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes.

(8)     Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für den HDC.

 

§5 Organe

(1)     Vorstand

(2)     Mitgliederversammlung

Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt und abberufen. Wiederwahl ist möglich. Gewählt werden: 1. Vorsitzender,  2. Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister, Zuchtwart, Obleute für Prüfungs- und Ausstellungswesen.

 

§6 Auflösung

(1)     Die Satzungsbestimmungen des HDC müssen eingehalten werden.