Hanseatischer Dachshund-Club
Ordnung für Nationale Sektionen und Regionalgruppen
Ausgabe 2004 beschlossen auf der Gründungsversammlung am 03.01.2004 in "Zum Fuchsbau" am Pipersee
§1 Rechtsstellung
(1)
Nationale Sektionen und Landesgruppen sollten sich als rechtsfähige
eingetragene Vereine gemäß Satzung des HDC registrieren lassen.
Für
(Kreis-) Gruppen ist die Eintragung in ein Vereinsregister nicht notwendig.
(2) In
die Satzung und Ordnungen der rechtsfähigen Nationalen Sektionen und
Regionalgruppen sind vorrangig Bestimmungen aufzunehmen, die mit denen des HDC
identisch sind.
(3)
Der HDC haftet nicht für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen seiner
Untergliederungen und hat auch keinen Anteil an deren Vermögen.
§2 Gebietsschutz
(1)
Der HDC gewährt seinen Nationalen Sektionen Gebietsschutz.
Die
Grenzen sollen mit der jeweiligen Staatsgrenze zusammenfallen.
(2)
Für Regionalgruppen gibt es keinen Gebietsschutz.
§3 Mitgliedschaft
(1)
Jedes Mitglied des HDC kann sich einer Regionalgruppe seiner Wahl
anschließen.
(2)
Beitrittserklärungen sind an die Regionalgruppe zu richten.
(3)
Ein Gruppenwechsel ist nur zum Jahresende möglich.
(4)
Der Vorstand der Nationalen Sektion hat ein Einspruchsrecht.
(5)
Die Regionalgruppen können regelmäßige Beiträge von ihren Mitgliedern
erheben.
§4 Aufgaben
(1)
Die Untergliederungen des HDC sind das Konsultationsforum für die
Clubmitglieder.
(2)
Planung und Durchführung von Ausbildungen und Prüfungen sowie
Zuchtschauen.
(3)
Auswertung der Ergebnisse von Prüfungen und Zuchtschauen.
(4)
Auswertung des Zuchtverlaufes.
(5)
Zusammenarbeit mit anderen Jagdhundevereinen ihrer Region.
(6)
Zusammenarbeit mit regionalen jagdlichen Organisationen.
(7)
Kontaktpflege und Organisation des Tier-, Natur- und
Landschaftsschutzes.
(8)
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für den HDC.
§5 Organe
(1)
Vorstand
(2)
Mitgliederversammlung
Der
Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt
und abberufen. Wiederwahl ist möglich. Gewählt werden: 1. Vorsitzender, 2.
Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister, Zuchtwart, Obleute für Prüfungs- und
Ausstellungswesen.
§6 Auflösung
(1) Die Satzungsbestimmungen des HDC müssen eingehalten werden.