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    Hanseatischer Dachshund-Club

 

Ausstellungsordnung

 

Ausgabe 2004 beschlossen auf der Gründungsversammlung am 03.01.2004 in "Zum Fuchsbau" am Pipersee

 

1.   Den Mitgliedern des HDC ist es grundsätzlich gestattet, an Ausstellungen anderer Dachshundzuchtvereine mit ihren Hunden teilzunehmen.

2.   Anwartschaften, Titel sowie Form- und Haarwerte, die dort erworben oder verliehen werden, sind als rein sportliche Erfolge in Schönheitswettbewerben mit Dachshunden anderer Zuchtvereine zu betrachten.

3.   Der HDC organisiert Ausstellungen innerhalb der Nationalen Sektionen und jährlich eine Clubsieger- Ausstellung auf der Grundlage des Ausstellungsreglements der FCI.

4.   Als Richter können Ausstellungsrichter aller europäischen Dachshundzuchtvereine eingeladen werden, soweit sie den aktuellen Standard Nr. 148 der FCI als Arbeitsrichtlinie anwenden.

5.   Auf Ausstellungen des HDC können Dachshunde anderer Zuchtvereine vorgestellt werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

6.   In folgenden Klassen kann ausgestellt werden:  

Klasse

Alter

Welpenklasse                               (Puppy class)

6 – 9 Monate         (months)

Seniorklasse                                 (Senior class)

7 – 10 Jahre           (years)

Veteranenklasse                            (Veteran class)

ab 10 Jahre            (years)

Junghundeklasse                           (Junior class)

9 – 18 Monate       (months)

Championklasse                            (Champion class)

ab 15 Monate        (months)

Mittelklasse                                  (Intermediate class)

15 – 24 Monate     (months)

Offene Klasse                                (Open class)

ab 15 Monate        (months)

Gebrauchshundeklasse                  (Working class)

ab 15 Monate        (months)

 

7.   Bei der Zuchtwertermittlung der HDC- Dachshunde bleiben alle Ergebnisse von Ausstellungen unberücksichtigt.

8.   Es wird jährlich der Titel „Club- Sieger (Jahr)“ getrennt nach Rüden und Hündinnen für alle Größen und Haararten vergeben.

9.   Anlässlich von Sieger- Ausstellungen der Nationalen Sektionen wird z. B. der Titel „Polen- Sieger (Jahr)“ oder „Dänemark- Sieger (Jahr)“ verliehen.

10. Die Anwartschaften CAC-HDC und CAC-HDC Res. können auf jeder Ausstellung des HDC vergeben werden.

11. Für den Titel „Nationaler Schönheits- Champion (Jahr)“ (z. B. „DtCh 2004“ oder
„PLCh 2004“) benötigen Dachshunde mit bestandener Leistungsprüfung 2 CAC und Dachshunde ohne Leistungsprüfung 4 CAC.

12. Die Vergabe des CACIB und CACIB- Res. erfolgt auf der Clubsieger- Ausstellung und den Sieger- Ausstellungen der Nationalen Sektionen.

13. Für den Titel „Internationaler Schönheitschampion (Jahr)“ (ISchCh(Jahr)) sind 2 CACIB- Anwartschaften erforderlich.

14. Soweit 2 CAC bzw. CACIB benötigt werden, müssen diese von 2 verschiedenen Ausstellungsrichtern vergeben sein; bei 4 notwendigen CAC ist die Vergabe von 3 verschiedenen Ausstellungsrichtern festgesetzt

15. Zwischen der 1. und letzten Anwartschaft ist muss ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.