Hanseatischer Dachshund-Club
Ausstellungsordnung
Ausgabe 2004 beschlossen auf der Gründungsversammlung am 03.01.2004 in "Zum Fuchsbau" am Pipersee
1.
Den Mitgliedern des HDC ist es grundsätzlich gestattet, an Ausstellungen
anderer Dachshundzuchtvereine mit ihren Hunden teilzunehmen.
2.
Anwartschaften, Titel sowie Form- und Haarwerte, die dort erworben oder
verliehen werden, sind als rein sportliche Erfolge in Schönheitswettbewerben mit
Dachshunden anderer Zuchtvereine zu betrachten.
3.
Der HDC organisiert Ausstellungen innerhalb der Nationalen Sektionen und
jährlich eine Clubsieger- Ausstellung auf der Grundlage des
Ausstellungsreglements der FCI.
4.
Als Richter können Ausstellungsrichter aller europäischen
Dachshundzuchtvereine eingeladen werden, soweit sie den aktuellen Standard Nr.
148 der FCI als Arbeitsrichtlinie anwenden.
5.
Auf Ausstellungen des HDC können Dachshunde anderer Zuchtvereine
vorgestellt werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
6.
In folgenden Klassen kann ausgestellt werden:
|
Klasse |
Alter |
|
Welpenklasse
(Puppy class) |
6 – 9 Monate
(months) |
|
Seniorklasse
(Senior class) |
7 – 10 Jahre
(years) |
|
Veteranenklasse
(Veteran class) |
ab 10 Jahre
(years) |
|
Junghundeklasse
(Junior
class) |
9 – 18 Monate
(months) |
|
Championklasse
(Champion class) |
ab 15 Monate
(months) |
|
Mittelklasse (Intermediate class) |
15 – 24 Monate (months) |
|
Offene Klasse
(Open class) |
ab 15 Monate
(months) |
|
Gebrauchshundeklasse
(Working class) |
ab 15 Monate
(months) |
7.
Bei der Zuchtwertermittlung der HDC- Dachshunde bleiben alle Ergebnisse
von Ausstellungen unberücksichtigt.
8.
Es wird jährlich der Titel „Club- Sieger (Jahr)“ getrennt nach Rüden und
Hündinnen für alle Größen und Haararten vergeben.
9.
Anlässlich von Sieger- Ausstellungen der Nationalen Sektionen wird z. B.
der Titel „Polen- Sieger (Jahr)“ oder „Dänemark- Sieger (Jahr)“ verliehen.
10.
Die Anwartschaften CAC-HDC und CAC-HDC Res. können auf jeder Ausstellung
des HDC vergeben werden.
11.
Für den Titel „Nationaler Schönheits- Champion (Jahr)“ (z. B. „DtCh 2004“
oder
„PLCh 2004“) benötigen Dachshunde mit bestandener
Leistungsprüfung 2 CAC und Dachshunde ohne Leistungsprüfung 4 CAC.
12.
Die Vergabe des CACIB und CACIB- Res. erfolgt auf der Clubsieger-
Ausstellung und den Sieger- Ausstellungen der Nationalen Sektionen.
13.
Für den Titel „Internationaler Schönheitschampion (Jahr)“ (ISchCh(Jahr))
sind 2 CACIB- Anwartschaften erforderlich.
14. Soweit 2 CAC bzw. CACIB benötigt werden, müssen diese von
2 verschiedenen Ausstellungsrichtern vergeben sein; bei 4 notwendigen CAC ist
die Vergabe von 3 verschiedenen Ausstellungsrichtern festgesetzt
15.
Zwischen der 1. und letzten Anwartschaft ist muss ein zeitlicher Abstand
von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.